Die derzeitigen Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus haben enorme Auswirkungen auf uns alle. Selbstständige, Künstlerinnen und Künstler, Unternehmen und Geschäfte mussten ihre Arbeit einstellen oder schließen und müssen sich nun damit beschäftigen, wie sie diese Krise überstehen. Die Corona-Krise zwingt uns zu Maßnahmen, die leider notwendig, aber auch schmerzhaft sind. Unsere Freiheit ist unser höchstes Gut. Ohne sie funktioniert diese Demokratie nicht, auf die wir so stolz sein dürfen. Es ist nicht nur unsere Aufgabe, uns vor dem Virus zu schützen, es ist auch unsere Aufgabe, dabei unsere Freiheit zu schützen. Alle einschränkenden Maßnahmen dürfen nur als Ausnahme gelten und nur so lange wie maximal nötig.
Es ist nicht die Zeit, jetzt alles schwarz zu malen, aber wir müssen die Risiken genau durchdenken und dann konsequent handeln. Gemeinsam aber auch kritisch. Daher haben die beschlossenen Rettungshilfen für die Berliner unsere volle Unterstützung. Sie müssen allerdings viel schneller bei denen ankommen, die sie jetzt so dringend brauchen.
An dieser Stelle bleibt mir noch ein großes „Danke!“ zu sagen, an die vielen Alltagshelden, die unsere Stadt in dieser Zeit am Laufen halten und mit ihrem Einsatz für das Wohl aller Berlinerinnen und Berliner sorgen.
Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld greift immer dann, wenn aufgrund von schwieriger wirtschaftlicher Entwicklung oder unvorhergesehenen Ereignissen – wie etwa dem Ausbruch des Corona-Virus – eine Verringerung der Arbeitszeit im Betrieb notwendig wird. Bei Kurzarbeitergeld werden 67 Prozent (Beschäftigte mit Kind) bzw. 60 Prozent (Beschäftigte ohne Kind) des pauschalisierten Nettolohns von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Arbeitnehmer arbeiten in der Zeit weniger oder gar nicht.
Im Zuge der Corona-Krise wurden die Voraussetzungen für die Kurzarbeit vereinfacht. So müssen statt bisher 30 Prozent nur noch 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein, auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten wird teilweise oder ganz verzichtet, Leiharbeiter können künftig ebenso Kurzarbeitergeld erhalten und die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenso von der Agentur für Arbeit übernommen.
Achtung: Wer noch für den Monat März Kurzarbeitergeld benötigt, muss dies bis zum 31.03.2020 beantragen.
Alle Informationen finden Sie hier:
Formulare zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes
Bei allen Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort wenden oder an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, unter 0800-4555 520).
Wir schlagen außerdem vor:
Die besondere Situation von Mitarbeitern in Kleinstunternehmen mit geringerem Einkommen sollen beim Kurzarbeitergeld berücksichtigt werden.
Liquiditätshilfen
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung einer Hilfeleistung aufgrund der Corona-Pandemie:
Der erste Ansprechpartner bleibt auch in der Krise Ihre eigene Hausbank. Über die Hausbank können Sie auch Bundeshilfen der KfW beantragen. Am besten, Sie lassen sich per Telefon beraten.
Die Bürgschaftsbank gewährt Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Die Soforthilfen aufgrund der Corona-Pandemie wurden dabei auf bis zu 2,5 Mio Euro erhöht. Bei Bürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 Euro verspricht die Bank eine Entscheidung innerhalb von drei Arbeitstagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bürgschaftsbank.
Mit den Liquiditätshilfen BERLIN richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Das Darlehensprogramm wird während der Krise für weitere von der Corona-Pandemie betroffene Branchen geöffnet. Über den Fonds werden Kredite und Bürgschaften bis zu 500.000 Euro ausgestellt, bei denen die Tilgung für zwei Jahre ausgesetzt ist. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Hotline Wirtschaftsförderung: Tel. 030 / 2125-4747, via E-Mail: wirtschaft@ibb.de oder auf der Website der IBB.
Wir schlagen außerdem vor:
Steuerliche Maßnahmen
Es wurden eine Reihe steuerlicher Erleichterungen beschlossen. Diese gelten natürlich für alle Unternehmen, ich weiß aber, dass sie gerade für Freiberufler und kleinere Betriebe sehr relevant sind! Konkret beschlossen wurden folgende steuerliche Erleichterungen:
Welche Maßnahme wie genau auf Ihr Unternehmen zutrifft, müssen die zuständigen Finanzämter vor Ort bestimmten. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Auch bei den Finanzämtern muss aufgrund der Corona-Krise mit Einschränkungen gerechnet werden, zumal es viele Anfragen parallel geben dürfte. Die Kontaktdaten für Ihr zuständiges Finanzamt finden Sie hier.
Hier finden Sie das Formular, um Steuererleichterungen zu beantragen.
Wir schlagen außerdem vor:
Beratung
Sie haben weitere Fragen oder wissen noch nicht genau, welche Maßnahme für Sie die richtige ist? Folgende Hotlines stehen Ihnen zur Verfügung, um sich beraten zu lassen:
Hilfe bei sozialen Problemen
Leider haben Social-Distancing und Quarantäne auch negative Nebeneffekte. Wenn Sie eine Nachbarin oder Nachbar, Freunde oder Bekannte Probleme habt, bekommt man hier schnelle und professionelle Hilfe.