Wir sagen "Nein!" zum bezirklichen Vorkaufsrecht.

Die Enteignungsdebatte ist finanziell nicht realisierbar und schadet der Stadt.

 

 

Eine zentrale Herausforderung Berlins ist der viel zu knappe Wohnraum für eine wachsende Stadt, welcher zu rasant steigenden Mieten führt. Um diesem Problem entgegenzutreten, fordert der Senat die Bezirke auf, das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten vermehrt zu nutzen.
Kauft ein Erwerber Wohnhäuser in einem Gebiet, in dem Milieuschutz gilt, ist dem Bezirk ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Immer häufiger steigen die Bezirke in diese Kaufverträge ein und kaufen somit zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Immobilien. Dadurch sollen niedrigere Mieten gesichert werden, indem diese Wohnungen dem Markt entzogen werden.

Intransparent und wettbewerbsverzerrend.

Diese Praxis ist besonders kritisch, da es völlig unklar ist, nach welchen Kriterien ein Wohnhaus für das Einschreiten durch den Bezirk ausgewählt wird. Diese Intransparenz widerspricht verbindlichen und rechtsstaatlichen Prozessen und macht das gesamte Verfahren nicht nachvollziehbar. Die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten der städtischer Wohnungsbaugesellschaften verstößt unter Umständen auch gegen die Wettbewerbsneutralität, wenn eine Herabsetzung des Kaufpreises erfolgt.

Geld ausgegeben, aber keine einzige neue Wohnung geschaffen!

Das eigentliche Ziel, den Wohnungsmarkt zu entspannen, kann dieses Vorgehen nicht erreichen, denn durch den Kauf von Wohnungen entsteht nicht ein einziger Quadratmeter Wohnraum neu.  Die Bezirke tragen mit dieser Vorgehensweise auch nicht dazu bei, Spekulanten den Markt zu entziehen, sondern verknappen das Angebot weiter künstlich und setzen eine Preisspirale nach oben in Gang. An der Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen ändert sich nichts.

Wer wird eigentlich wirklich geschützt?

Welchen Mietparteien mit diesen Maßnahmen tatsächlich geholfen wird, bleibt im Dunkeln. Bewohnerstrukturen sollen auf Kosten der Allgemeinheit geschützt werden, wobei überhaupt nicht klar ist, wer dort geschützt werden soll. Inwieweit Mieter und Mieterinnen Unterstützung bedürfen, wird nicht geprüft. Im Gegensatz zum Erhalt von Wohngeld, welches an klar definierte Voraussetzungen geknüpft ist, ist es zweitrangig, wer in diesen Häusern wohnt. Ob dies angestammte alteingesessene Mieter sind oder nicht, weiß keiner und wird von niemanden hinterfragt. Mit sozialer Marktwirtschaft hat dieses Vorgehen nichts zu tun.

Bisher wurde das Vorkaufsrecht für zwölf Häuser angewandt. Das ist in Betracht der Anzahl der Wohnungen in ganz Berlin nur ein sehr kleiner, aber teurer Ausschnitt. Mit diesem Instrument lässt sich die Zusammensetzung der Mieterstruktur und damit ein Erhalt der Berliner Mischung nicht garantieren. Das Vorkaufsrecht ist daher keine geeignete Maßnahme für eine funktionierende Stadtentwicklung und dient nicht dem Wohl der Allgemeinheit.

Es bleibt rechtlich fraglich!

Derzeit schafft das Vorkaufsrecht vor allem Fälle für die Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Berlin, deren Kosten zur Rückabwicklung, bei erfolgreich geführten Verfahren, ebenfalls von den Bezirken getragen werden müssen.

Wer zahlt am Ende des Tages die notwendigen Sanierungen?

Zudem wird ein großer Sanierungsstau in den Wohnungsbeständen aufgebaut. Aufwendige und notwendige Sanierungen bleiben aus, die Wohnungsbaugesellschaften werden überlastet und die Wirtschaftlichkeit der landeseigenen Unternehmen wird langfristig gefährdet. Der finanzielle Spielraum der Bezirke und des Landes für dringend benötigte Investitionen in Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätze wird dadurch zudem stark geschmälert.

Wie kann man für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen?

Allein die Schaffung von mehr Wohnraum löst das Problem des angespannten Wohnungsmarktes. Die Aufwendung von Steuermitteln für die Umsetzung der Vorkaufsrechte in den Bezirken geht zu Lasten der Berlinerinnen und Berliner. Statt Geld und Personal in langwierigen und komplexen Verfahren zu verschwenden, sollte der Senat die Bauämter stärken, damit Bebauungspotenziale erkannt, ausgewiesen und zeitnah genutzt werden können. Die landeseigenen Wohnungsgesellschaften müssen angehalten werden, dringend mehr Wohnungen zu errichten, denn dafür sind sie schließlich da. Doch nur mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften allein wird der Bedarf nicht gedeckt.

Der Senat möchte bis zum Jahr 2025 rund 55.000 neue Wohnungen schaffen, allerdings werden bis 2021 nur etwa 6000 fertiggestellt sein. Private und öffentliche Unternehmen müssen dafür gemeinsam herangezogen werden.

Wie der Senat seine Ziele erreichen will, bleibt uns schleierhaft. Wenn nicht schnellstmöglich ein Umdenken stattfindet, werden die Mieterinnen und Mieter immer weiter belastet.